Die Praxis der §§ 216 a und 216 b SGB III

- GESTALTUNGSMÖGLICHKEITEN IN SOZIALPLÄNEN UND AUFHEBUNGSVERTRÄGEN -

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht müssen Sie sich mit Fragen rund um das Thema Stellenabbau und Kündigungen auseinandersetzen. Die Regelungen des SGB III – 216A + B (Transfergesellschaft, Outplacement usw.) bieten viele Gestaltungsmöglichkeiten.

Wie Sie diese Regelungen optimal nutzen können ist Thema unseres Seminars.

Dabei stehen häufig die Bestimmungen des SGB III zu Transfermaßnahmen im Mittelpunkt und es stellen sich die Fragen:

  • Wie können die Regelungen in einen Sozialplan umgesetzt werden, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer das Ergebnis mittragen?
  • Welche Möglichkeiten gibt es, um Kosten einzusparen und gleichzeitig personelle Maßnahmen fair und professionell umzusetzen?
  • Wie lässt sich die Krise ohne andauernden Image-Schaden bewältigen?
  • Wie können Regelungen in Aufhebungsverträgen aussehen?

In fast allen Unternehmen herrscht Unsicherheit über die sinnvolle, kostenreduzierende Nutzung von Förderinstrumenten. Vor allem durch Transferleistungen lassen sich Einsparungen in erheblichen Größenordnungen realisieren, die den Betroffenen zu Gute kommen.

Tagesseminar 14.00 bis 17.00 Uhr (anschließend Networken)
Termine

09. September 2010

18. November  2010

Ort
GS Consult GmbH
Bramfelder Straße 123a
22305 Hamburg
Kosten

90,00 Euro pro Person zzgl. MWSt., inkl. schriftlichem Info-Material und Catering

» Zur Ausschreibung

Zum Networken laden wir Sie im Anschluss an das Seminar herzlich zu einer Weinprobe mit italienischen Weinen und einem Snack in unseren Räumen ein.

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