Wenn der Personalabbau beschlossen ist - Transfermaßnahmen helfen dabei, Arbeitslosigkeit zu vermeiden!
Wenn in Ihrem Unternehmen Personal abgebaut werden muss, stehen Sie als Betriebsrat in einer besonderen Verantwortung.
Ein Sozialplan, der nur die Abfindung regelt, genügt heute nicht mehr – Geld ist schnell ausgegeben.
Die betroffenen Kollegen und Kolleginnen erwarten eine echte Perspektive für ihre berufliche Zukunft. Das Stichwort dabei heißt „Transfermaßnahmen“.
Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung als Anbieter von Transfermaßnahmen.
Wir beraten und unterstützen Betriebsräte seit über 10 Jahren erfolgreich dabei, die verschiedenen Transferinstrumente des SGB III effektiv einzusetzen und dadurch einen möglichst hohen Nutzen für die Beschäftigten zu erzielen.
Welche Vorteile bietet eine Transfermaßname?
Unser Angebot für Sie: