Durch einen Aufhebungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer/in wird ein bestehendes Arbeitsverhältnis in beiderseitigem Einvernehmen sofort oder zu einem vereinbarten Zeitpunkt beendet. Ein Aufhebungsvertrag kann jederzeit geschlossen werden; Kündigungsfristen greifen nicht, weil keine Kündigung erfolgt.
Freiwillige Zahlung des Personal-abgebenden Betriebes, um während des Verbleibs in der > Transfergesellschaft das > Transferkurzarbeitergeld aufzustocken.
Betriebsorganisatorisch eigenständige Einheit
Transfergesellschaft oder - seltener – besondere betriebliche Einheit, deren Träger der bisherige Arbeitgeber ist.
Vertrag zwischen dem Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer und der Transfergesellschaft. Inhalt ist die Beendigung des bisherigen Arbeitsverhältnisses zum Arbeitgeber und Begründung des befristeten Arbeitsverhältnisses zur Transfergesellschaft
Vom Personal abgebenden Betrieb zur Verfügung gestellte Mittel zur Finanzierung einer Transfergesellschaft
Im Transfersozialplan vereinbarte Zahlungen als Anreiz für den Arbeitnehmer zum Wechsel in die Transfergesellschaft
Zahlung des Arbeitgebers an die Transfergesellschaft für erfolgreiche Vermittlung des Arbeitnehmers in ein Arbeitsverhältnis vor Ablauf des befristeten Arbeitsverhältnisses bei der Transfergesellschaft (möglichst „Job to Job“)
Mittel aus dem Europäischen SozialFonds, die bei der Gewährung von Transferkurzarbeitergeld zusätzlich für die Qualifizierung der Arbeitnehmer beantragt werden können
Auf Grundlage des Profilings erstellter individueller Berufswegeplan, der eine Zielvereinbarung zur Integration des Arbeitnehmers in Arbeit beinhaltet
Instrument der betrieblichen Mitbestimmung (§ 112 BetrVG). Dient der Vermeidung von wirtschaftlichen Nachteilen für die Arbeitnehmer, die von der betrieblichen Restrukturierung betroffenen sind und regelt die Umsetzung der geplanten Betriebsänderung. Schriftform zwingend und von Arbeitgeber und Betriebsrat zu unterschreiben.
Mittel, die zur Minderung von Härtefällen zur Verfügung stehen, die vom Transfersozialplan nicht abgedeckt werden.
Im Transfersozialplan festgelegte finanzielle Unterstützung zur Förderung der Integration der Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt.
Beschäftigte einer Transfergesellschaft haben die Möglichkeit, bei einem interessierten Arbeitgeber zunächst eine zeitlang zur Probe zu arbeiten, ähnlich einem Praktikum.
Während der Probearbeit bleibt das Arbeitsverhältnis mit der Transfergesellschaft in vollem Umfang bestehen, auch die Bezahlung erfolgt weiterhin durch die Transfergesellschaft. Dem neuen Arbeitgeber entstehen keinerlei Kosten für die Probearbeit.
Eine Probearbeit sollte maximal 2 - 3 Wochen dauern, da der/die Arbeitnehmer/in ihre Arbeitskraft ohne Gegenleistung zur Verfügung stellt. Dieser Zeitraum, sollte auch ausreichen, um sich ein gegenseitiges Bild zu machen.
Gerade ältere oder gesundheitlich eingeschränkte Beschäftigte der Transfergesellschaft haben durch die Probearbeit eine deutlich größere Chance auf einen neuen Arbeitsplatz.
Vor Beginn einer Probearbeit wird i.d.R. eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem interessierten Arbeitgeber und der Transfergesellschaft über deren Dauer und Ausgestaltung getroffen.
Analyse der Stärken und Schwächen (Eingliederungsaussichten) der Teilnehmer. Beim Eintritt in die Transfergesellschaft vor dem Übergang vorgeschrieben.
Die Mittel, die im Transfersozialplan für die Qualifizierung der Arbeitnehmer in der Transfergesellschaft vorgesehen sind.
Beiträge zur Sozialversicherung, Lohn- und Gehaltszahlungen während des Urlaubs und an Feiertagen sowie Aufstockungen des Kurzarbeitergeldes.
Ein Unternehmen, dessen Gegenstand die befristete Aufnahme von Arbeitnehmern in ein Arbeitsverhältnis zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt durch Vermittlung und Qualifizierung im Auftrag des Personal abgebenden Arbeitgebers ist. Die juristische Bezeichnung hierfür ist die betriebsorganisch eigenständige Einheit (beE). Es werden auch Bezeichnungen wie Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft, Auffanggesellschaft o.Ä. verwendet.
Zahlung der Agentur für Arbeit an die Arbeitnehmer, um das ausgefallene Entgelt während der Beschäftigung in der Transfergesellschaft zu ersetzen. Das Transferkurzarbeitergeld beträgt 60 bzw. 67% des Nettolohnes, abhängig davon, ob Kinder zu berücksichtigen sind. Die Einzelheiten können dem Merkblatt 8c der Agentur für Arbeit entnommen werden.
Transfermaßnahmen finden in der Kündigungsfrist bis zum Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Betrieb statt und umfassen alle Maßnahmen zur Eingliederung von Arbeitnehmern in den Arbeitsmarkt, an deren Finanzierung sich der Arbeitgeber beteiligt. Transfermaßnahmen müssen durch einen Dritten (Träger) durchgeführt werden. Ziel ist es, die Vermittelbarkeit der betroffenen Arbeitnehmer zu verbessern
Der Transfersozialplan ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, die die Unterstützung des Transfers der Arbeitnehmer in eine neue Beschäftigung regelt. Im Vordergrund steht die Verwendung von Abfindungsleistungen für Maßnahmen zur Unterstützung der Integration der Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt.
Ein finanzieller Anreiz für den Arbeitnehmer, die Beschäftigung in der Transfergesellschaft möglichst schnell durch Arbeitsaufnahme in einem Betrieb oder durch Wechsel in die Selbständigkeit zu beenden.
Während Transferkurzarbeit ist es möglich, dass der Arbeitnehmer ein Zweitarbeitsverhältnis (neben dem zur Transfergesellschaft) aufnimmt. Das Arbeitsverhältnis zur Transfergesellschaft ruht in dieser Zeit. Es handelt sich in der Regel um eine Form der Arbeitsprobung.